Kostenpflichtige SMS-Chats: Müssen die Eltern zahlen?

«Unsere 13-jährige Tochter hat bei ­kostenpflichtigen SMS-Chats mitgemacht. Das kostet jetzt 450 Franken. Müssen wir ­Eltern die Rechnung zahlen?»

Nein. Minderjährige können nur im Rahmen ihres Sackgelds oder Lehrlingslohns grundsätzlich frei entscheiden, was sie mit ihrem Geld kaufen wollen. Solche Verträge können sie gültig eingehen. Der Betrag von 450 Franken übersteigt das Sackgeld klar. Deshalb ist der Vertrag ungültig, wenn nicht Sie als Eltern den Vertragsabschluss nachträglich genehmigen. 

 

18.09.2018

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