Krank: Darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?

«Ich griff einen Arbeitskollegen tätlich an. Deshalb kündigte mir der Arbeitgeber fristlos. Wegen einer Krankheit bin ich zurzeit nur zu 50 Prozent arbeitsfähig. Gilt die Kündigung trotzdem?»

Ja. Eine fristlose Entlassung ist dann zulässig, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fundamental gestört ist. Nach einer Tätlichkeit gegenüber einem Mitarbeiter muss der Arbeit­geber diesen schützen. Die fristlose Kündigung ist daher rechtens. Davor schützt Sie Ihre Krankheit nicht: Angestellte, die krankheits- oder unfallbedingt vollständig oder zum Teil arbeits­unfähig sind, geniessen zwar eine Zeitlang Schutz vor einer ordentlichen Kündigung. Eine fris­tlose Entlassung ist aber jederzeit möglich.

22.02.2023

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