Ich bin arbeitslos und zurzeit krank: Habe ich Anspruch auf Taggelder?

«Ich bin zurzeit ohne Job und am Stempeln. Vor einigen Monaten war ich eine Zeit lang krank. Nach 30 Tagen wurden die Taggeldzahlungen eingestellt. Kürzlich erlitt ich einen Rückfall: Habe ich erneut Anspruch auf Taggelder wegen Krankheit?»

Ja. Arbeitslose, die krankheitsbedingt nicht oder nur vermindert arbeits- und ­vermittlungsfähig sind, haben ­Anspruch auf das volle Taggeld. Dieser Anspruch ist auf maximal 30 Kalendertage pro ­Krankheitsfall und höchstens 44 Tag­gelder begrenzt. Die 30-tägige Frist ­beginnt bei­ ­einem ­Rückfall erneut zu ­laufen. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit ab dem vierten Tag mit einem Arztzeugnis belegen und ­innert einer Woche dem ­Regionalen Arbeits­vermittlungs­zentrum (RAV) melden.

22.11.2022

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