Krank: Muss ich die Diagnose bekanntgeben?
Nein. Die Diagnose Ihres Arztes geht den Arbeitgeber nichts an. Hat Ihr Chef begründete Zweifel an der Richtigkeit des vorgelegten Zeugnisses, kann er eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt des Betriebs verlangen. Aber auch dieser darf dem Arbeitgeber die Art der Krankheit nicht bekanntgeben. Er darf nur mitteilen, ob Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Bei einer Teilarbeitsunfähigkeit darf er nähere Angaben zur zumutbaren Arbeitsleistung machen. Und mitteilen, ob ein Unfall oder eine Krankheit vorliegt. Die Kosten für die vertrauensärztliche Untersuchung muss der Betrieb zahlen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.