Krankenkasse: Gibt es eine Karenzfrist?

«Mein Mann kehrte nach der Pensionierung in seine Heimat Spanien zurück. Aus gesundheitlichen Gründen möchte er jetzt wieder in der Schweiz wohnen. Stimmt es, dass die Krankenkasse für Neuzuzüger eine Zeitlang keine Leistungen erbringt?»

Nein. Wer in die Schweiz zieht, ist ab dem ersten Tag gegen Krankheit versichert. Ihr Mann muss sich aber innert dreier Monate nach der Einreise bei einer Kasse anmelden. Verpasst er diese Frist, ist er erst dann versichert, wenn er einer Krankenkasse beigetreten ist.

08.11.2023

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