Brauche ich schon für den ersten Krankheitstages meines kranken Kindes ein Zeugnis?

«Meine Tochter ist krank und geht deshalb nicht in die Kinderkrippe. Ich kann daher nicht zur ­Arbeit gehen. Mein Chef verlangt jetzt, dass ich ein Arztzeugnis ­besorge. Muss ich mit meiner Tochter wirklich schon am ersten Krankheitstag zum Arzt?»

Ja. Ein Arbeitnehmer, der sich um ein krankes Kind kümmern muss, darf zwar der Arbeit fernbleiben, bis die Betreuung anderweitig gewährleistet ist. Laut Gesetz darf der Arbeitgeber aber ein Arztzeugnis ver­langen.

04.11.2020

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