Kann ich Krankheitskosten nachträglich von Steuern abziehen?

«Ich bekam vor kurzem die definitive Steuer­veranlagung und stellte fest, dass ich vergessen hatte, meine Krankheitskosten in ­Abzug zu bringen. Kann ich ­meinen Fehler noch ­korrigieren?»

Ja. Sie können gegen den Einschätzungsentscheid der Steuerbehörde schriftlich Einsprache erheben und die Belege für Ihre Krankheitskosten nachreichen. Dafür haben Sie nach Erhalt der Veranlagungsverfügung insgesamt 30 Tage Zeit. Wichtig: Die Einsprache sollten Sie aus Beweisgründen per Einschreiben einreichen.

14.06.2023

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