Kündigung: Habe ich Anspruch auf eine Arbeitsbestätigung?

«Mein Arbeitgeber hat mir während der Probezeit gekündigt. Er stellte mir kein gutes Arbeitszeugnis aus. Korrigieren will er es nicht. Ich habe nicht vor, gerichtlich vorzugehen. Kann ich aber zusätzlich zum Zeugnis eine Arbeitsbestätigung verlangen?»

Ja. Angestellte müssen sich nicht zwischen Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung entscheiden – sie können beides verlangen. Die Arbeitsbestätigung äussert sich lediglich zur Dauer der Anstellung und zur ausgeübten Funktion. Ein Kommentar zu Leistungen und Verhalten des Angestellten sowie zum Kündigungsgrund entfällt.

09.05.2023

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