Ist eine kurze Kündigungsfrist während der Probezeit erlaubt?

«Ich habe die Zusage für eine neue Stelle und jetzt den Arbeitsvertrag erhalten. Die ­Probezeit beläuft sich auf drei Monate, die Kündigungsfrist während der Probezeit aber auf lediglich drei Tage. Ist eine so kurze ­Kündigungsfrist gültig?»

Ja. Laut Gesetz beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit zwar ­sieben Kalendertage. In ­einem schriftlichen Vertrag kann aber auch eine längere oder eine kürzere Frist vereinbart oder sogar ganz auf eine Kündigungsfrist verzichtet werden.

05.10.2021

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