Läuft die Verjährungsfrist weiter?

«Vor 15 Jahren hatte ich Geldprobleme, und seither hat ein Gläubiger einen Verlustschein von mir. Letztes Jahr betrieb er mich, ich erhob Rechtsvorschlag – worauf der Gläubiger ein Jahr lang nichts mehr unternahm. Läuft nun die Verjährungsfrist weiter?»

Nein. Die Betreibung hat die Verjährung unterbrochen – und zwar an dem Tag, an dem das Betreibungsbegehren gestellt wurde. Damit begann eine neue Verjährungsfrist von 20 Jahren.

Das heisst: Für die Unterbrechung der Verjährung spielt der weitere Verlauf des Betreibungsverfahrens keine Rolle. Es ist deshalb egal, ob der Gläubiger versuchte, etwas gegen den Rechtsvorschlag zu unternehmen. 

19.09.2017

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