Letzter Wille: Darf die Gemeinde mein Testament zurückhalten?

«Ich habe vor Jahren mein Testament bei der Gemeinde hinterlegt. Kürzlich verfasste und hinterlegte ich ein neues Testament und verlangte die Herausgabe des alten. Die Gemeindeangestellte wollte es mir aber nicht aushändigen. Muss ich das hinnehmen?»

Nein. Wer ein Testament verfasst hat, kann es aufbewahren, wie und wo er will – etwa bei der Amtsstelle, die im Wohnkanton letztwillige Verfügungen zur Aufbewahrung entgegennimmt. Das haben Sie getan. Ein freiwillig hinterlegtes Testament können Sie jederzeit wieder herausverlangen.

15.05.2024

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