Lohnpfändung: Muss ich der Aufforderung des Betreibungsamts Folge leisten?

«Ich habe eine Angestellte mit einem 20-Prozent-Pensum. Das Betreibungsamt forderte mich kürzlich auf, ihren Lohn bis auf Weiteres ­dorthin zu überweisen. Meine Angestellte will das nicht. Sie verlangt, dass ich den Lohn weiterhin ihr auszahle. Ist die Aufforderung des Betreibungsamts für mich verbindlich?»

Ja. Eine Lohnpfändung wird vollzogen, indem das Betreibungsamt dem Arbeitgeber schriftlich mitteilt, dass dieser fortan vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag abziehen und direkt an das Betreibungsamt zahlen muss. Falls Sie dem Amt kein Geld überweisen und Ihrer Angestellten weiterhin den vollen Lohn zukommen lassen, müssen Sie doppelt zahlen – nämlich zusätzlich den Betrag ans Betreibungsamt.

06.06.2023

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: