Macht sich unser Sohn strafbar?

«Unser 17-jähriger Sohn hat eine 15-jährige Freundin. Er möchte sie bei sich übernachten lassen. Wir ­verstehen uns gut mit ihr und ­haben auch nichts gegen die ­Beziehung. Macht sich unser Sohn aber allenfalls strafbar, wenn die beiden miteinander schlafen?»

Nein. Das gesetzliche Schutz­alter liegt zwar bei 16 Jahren. Und wer mit ­einer unter 16-Jährigen eine ­sexuelle Handlung vornimmt, macht sich grundsätzlich strafbar. Das gilt aber dann nicht, wenn der Alters­unterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt.

Die Beziehung Ihres ­Sohnes ist so gesehen unproblematisch.

10.04.2018

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