Maklervertrag: Muss ich dem Makler Spesen zahlen?

«Ich möchte mein Haus verkaufen. Zu diesem Zweck schloss ich mit einem Makler einen Vertrag. Darin ist eine Erfolgsprovision vereinbart, zu allfälligen Spesen ist im Vertrag nichts vermerkt. Ich war mit dem Makler nicht zufrieden und kündigte den Vertrag wieder. Muss ich dem Makler seine bisher getätigten Auslagen vergüten?»

Nein. Die Auslagen des Mak­lers sind im vereinbarten Honorar inbegriffen, sofern im Maklervertrag nichts anderes abgemacht wurde. In Ihrem Vertrag ist kein Ersatz für die Auslagen des Maklers vereinbart. Daher schulden Sie ihm nichts.

03.10.2023

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