Maklervertrag vorzeitig kündigen: Aufwand geschuldet?

Ich habe einen Makler für den Verkauf meiner Wohnung beauftragt. Nun will ich die Wohnung aber doch lieber vermieten und den Vertrag mit dem Makler vorzeitig ­kündigen. Im Vertrag wurde vereinbart, dass der Makler auch dann seine Aufwendungen ersetzt erhält, wenn bis Vertragsablauf kein Geschäft zustande kommt. Kann der ­Makler nun auch bei vorzeitiger Kündigung Ersatz seiner bisherigen ­Aufwendungen ­verlangen?

Ja. Grundsätzlich erhält der Makler zwar nur ein Honorar, wenn der ver­mittelte Verkauf der Wohnung tatsächlich statt­gefunden hat. Eine Ausnahme ­besteht jedoch, wenn dem Makler eine Entschädigung für Aufwendungen auch für den Fall zu­gesichert wurde, dass das Geschäft nicht zustande kommt.

In diesem Fall schulden Sie dem Makler auch bei vorzeitiger Kündigung eine Entschädigung. Der Maklervertrag ist rechtlich eine Form des Auftrags. Deshalb können beide ­Parteien den Vertrag jederzeit beenden.

23.03.2016

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