Mangelhafte Kreditwürdigkeit: Habe ich Anspruch auf Auskunft?
Ja. Gestützt auf das Datenschutzgesetz haben Sie Anspruch auf Einsicht in die persönlichen Daten, die über Sie gesammelt und verarbeitet werden. Das Versandhaus muss Ihnen somit auf Anfrage sagen, welche Daten über Sie vorliegen und woher sie stammen. Die Auskunft hat schriftlich zu erfolgen und ist kostenlos.
Machen Sie Ihr Einsichtsrecht mit einem eingeschriebenen Brief geltend, und legen Sie Ihrem Schreiben eine Ausweiskopie bei. Sie können anschliessend die Korrektur von falschen Angaben verlangen oder die Vernichtung der über Sie verarbeiteten Daten.
Hat das Versandhaus seine Informationen von einer Kreditinformationsstelle erhalten, können Sie – ebenfalls schriftlich – von der Kreditauskunftei eine Berichtigung oder eine Vernichtung der Daten verlangen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:


Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.