Medikament: Kann ich das Geld zurückverlangen?

«Mein Arzt verschrieb mir ein teures, nicht kassenpflichtiges Medikament. Er sagte mir nicht, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Kann ich ihn ­dafür belangen?»

Ja. Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten über versicherungsrechtliche Fragen aufzuklären. Setzen sie ein Medikament ein, von dem bekannt ist, dass es die Krankenkasse nicht zahlt, müssen sie ihre Patienten informieren. Im Zweifel müssen Ärzte den Patienten zumindest raten, sich bei der Krankenkasse zu erkundigen – bei teuren Behandlungen erst recht. Gut zu wissen: Kassenpflichtige Medikamente sind auf einer Liste aufgeführt: zu finden auf www.bag.admin.ch.

17.05.2023

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