Messekauf: Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

«Am letzten Wochenende habe ich an einer Messe einen teuren Dampfsauger gekauft. Inzwischen bereue ich den Kauf. Kann ich den Vertrag noch rückgängig machen?»

Nein. Laut Gesetz haben Konsumenten nur bei sogenannten Haustürgeschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei einem Kauf auf einem Markt oder an einer Messe handelt es sich nicht um ein Haustürgeschäft. Solche Verträge lassen sich nur dann rück­gängig machen, wenn der Verkäufer dem Käufer ausdrücklich ein Widerrufsrecht zusicherte.

03.10.2023

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