Mietnebenkosten: Darf mein Vermieter Einsicht in die Belege verweigern?

«Ich bin Mieter. Kürzlich erhielt ich die Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter verlangt eine hohe Nachzahlung. Ich bat ihn schriftlich um Einsicht in die entsprechenden Rechnungsbelege. Statt der Unterlagen erhielt ich nun eine Mahnung. Muss ich zahlen?»

Nein. Laut Gesetz müssen Vermieter auf Verlangen Einsicht in die Belege zu den Nebenkosten gewähren. Solange Ihr Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt, müssen Sie keine Nachzahlung leisten. Tipp: Sie können an die Mietschlichtungsbehörde gelangen und Ihr Einsichtsrecht auf diesem Weg durchsetzen.

04.06.2024

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