Mietrecht: Kann ich meinen früheren Vermieter belangen?

«Mein letzter Vermieter hat mir wegen Eigen­bedarf gekündigt. Ich glaubte ihm und wehrte mich daher nicht gegen die Kündigung. Nach meinem Auszug aus der Wohnung erfuhr ich, dass der Verweis auf Eigenbedarf eine Lüge war. Kann ich noch etwas unternehmen?»

Ja. Sie können das Mietverhältnis zwar nicht wiederherstellen, da Sie die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde nicht angefochten hatten und aus der Wohnung auszogen. Sie können jedoch vom Vermieter Schadenersatz verlangen: zum Beispiel für Ihre Umzugskosten und – für eine gewisse Zeitspanne – allenfalls für den höheren Mietzins, den Sie für Ihre neue Wohnung bezahlen müssen.

 

30.01.2024

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