Mietrecht: Schützt ein Auslandaufenthalt vor Kündigung?
Nein. Zwar gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Kündigung jedem der Ehegatten durch ein eigenes Schreiben zugestellt werden muss. Es ist jedoch nicht zwingend, eine Kündigung jedem Ehepartner direkt zuzustellen. Auch im Mietrecht gilt: Wird eine eingeschriebene Willenserklärung nur dem einen Ehegatten ausgehändigt, gilt sie für beide als zugestellt. Aus diesem Grund wäre die Kündigung des Vermieters gültig – selbst dann, wenn Ihre Frau Ihnen die Kündigung nicht weiterleiten würde.
Kann nun die Kündigung verhindert werden, wenn beide Ehegatten abwesend sind? Nein. Laut Gesetz gelten beide Kündigungsschreiben als zugestellt, auch wenn keines entgegengenommen wird. Das ist selbst dann der Fall, wenn man der Abholungseinladung für einen eingeschriebenen Brief nicht nachkommt.
Aus diesem Grund sollten Mieter bei einer längeren Abwesenheit einen Vertreter organisieren, der den Briefkasten regelmässig leert.
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Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.