Mietvertrag: Könnte mir ein neuer Eigentümer kündigen?

«Ich besitze eine Eigentumswohnung, die ich meiner Schwester verkaufen möchte. Ich will aber in der Wohnung bleiben. Wir überl­egen uns, auf die Vereinbarung eines Wohnrechts zu verzichten und stattdessen einen bis zu meinem Tod befristeten Mietvertrag ab­zuschliessen. Könnte ein allfälliger späterer Eigentümer mir dann die Wohnung trotzdem kündigen?»

Ja. Wenn Sie die Wohnung Ihrer Schwester verkaufen, könnte sie diese weiterverkaufen. Ein allfälliger Käufer dürfte dann den Mietvertrag wegen dringenden Eigenbedarfs kündigen. Das können Sie vermeiden, indem Sie den Mietvertrag im Grundbuch vormerken lassen. Dazu be­darf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Schwester, eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.

13.02.2024

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: