Mietvertrag: Muss ich die Kündigung anfechten?

«Vor rund zwei Jahren schloss ich einen auf zehn Jahre befristeten Mietvertrag ab. Der Vermieter kündigte mir jetzt trotzdem mit einer Frist von drei Monaten auf Ende Februar. Begründung: Er benötige die Wohnung für sich selbst. Das kann ich nicht akzeptieren. Muss ich aktiv werden?»

Nein. Ihr befristeter Mietvertrag endet ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Eine vorherige Kündigung durch den Vermieter ist nicht rechtswirksam. Teilen Sie ihm das mit. Sie müssen die Kündigung nicht bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Der Vermieter könnte Ihnen nur dann vorzeitig kündigen, wenn Sie Ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen würden – oder wenn Sie Ihre Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten verletzen würden.

14.11.2023

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: