Mietvertrag: Muss ich einen höheren Mietzins zahlen?
Nein. Vermieter können den Mietzins nur auf den nächsten Termin erhöhen, an dem der Mieter kündigen könnte. Die Mitteilung muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen. Mieter müssen eine Mietzinserhöhung mit einer Vertragskündigung abwenden können.
Die Ankündigung der Mietzinserhöhung ist somit erst ab Oktober 2025 gültig. Teilen Sie das Ihrem Vermieter mit. Erklärt er sich damit nicht schriftlich einverstanden, sollten Sie die Mieterhöhung sicherheitshalber bei der Schlichtungsstelle für Mietsachen anfechten. Dafür haben Sie ab Empfang der Nachricht des Vermieters 30 Tage Zeit.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.