Mietvertrag: Muss ich einen höheren Mietzins zahlen?

«Ich habe einen Mietvertrag, den ich erst­mals per Ende September 2025 kündigen kann. Nun teilte mir der Vermieter mit, dass er meinen Mietzins wegen des gestie­genen Referenzzinssatzes per 1. Juli 2024 um drei Prozent erhöht. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Vermieter können den Mietzins nur auf den nächsten Termin erhöhen, an dem der Mieter kündigen könnte. Die Mitteilung muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen. Mieter ­müssen eine Mietzinserhöhung mit einer Vertragskündigung abwenden können.

Die Ankündigung der Mietzinserhöhung ist ­somit erst ab Oktober 2025 gültig. Teilen Sie das Ihrem Vermieter mit. Erklärt er sich ­damit nicht schriftlich einverstanden, sollten Sie die Mieterhöhung sicherheits­halber bei der Schlichtungsstelle für Miet­sachen anfechten. Dafür haben Sie ab­ ­Empfang der Nachricht des Vermieters 30 Tage Zeit.

20.02.2024

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