Mietvertrag: Muss ich nach dem Tod meines Mannes ausziehen?

«Mein Mann und ich sind kinderlos und leben seit vielen Jahren in der gleichen Wohnung. Im Mietvertrag ist aber nur mein Mann als Mieter aufgeführt. Muss ich die Wohnung nach seinem Tod verlassen, obwohl er ein Testament verfasst und mich darin als Alleinerbin eingesetzt hat?»

Nein. Ein nicht ausdrücklich bis zum Tod des Mieters befristetes Mietverhältnis endet bei dessen Tod nicht automatisch, sondern geht auf die Erben über. Als allei­nige Erbin Ihres Mannes werden Sie nach seinem Tod also zur alleinigen Mieterin der Wohnung. Sie und Ihr Mann sollten aber trotzdem den Vermieter bitten, auch Sie als Mieterin in den Vertrag aufzunehmen. Denn falls Sie die Erbschaft Ihres Mannes dereinst ausschlagen sollten, ­würden Sie nicht Mieterin.

 

23.01.2024

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