Mietzinserhöhung: Kann ich eine detaillierte Berechnung verlangen?

«Mein Vermieter hat die Wohnung renoviert und will nun den Mietzins auf den nächsten Kün­digungstermin massiv erhöhen. Seine Begründung: Der Zins steige aufgrund einer ‹wertvermehrenden, umfassenden Sanie­rung›. Kann ich eine detaillierte Aufstellung der Sanierungskosten verlangen?»

Ja. Ihr Vermieter muss die Erhöhung klar begründen. Gibt er Ihnen keinen Einblick in seine Kalkulation, haben Sie ab Erhalt der Mitteilung 30 Tage Zeit, um die Mietzinserhöhung bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. Der Vermieter muss dann an der Verhandlung seine genaue Berechnung offenlegen und der Schlichtungsbehörde alle nötigen Unterlagen vorlegen. Die Kosten umfassender Renovationen gelten in der Regel zu 50 bis 70 Prozent als wert­vermehrend.

13.06.2023

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