Mietzinserhöhung: Muss ich weiterhin den bisherigen Mietzins zahlen?

«Mein Vermieter renovierte das Haus, in dem ich wohne, und erhöhte anschliessend den Mietzins massiv. Ich habe den Aufschlag bei der Schlichtungsbehörde angefochten. Muss ich während des Verfahrens nur den bisherigen Mietzins zahlen?»

Ja. Der Mietzins bleibt bis zum rechtskräftigen Urteil unverändert. Das Gericht kann ihn aber im Entscheid rückwirkend – ab Einreichung der Klage – erhöhen. Dann müssten Sie die Differenz nachzahlen.

03.10.2023

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