Militärdienst: Habe ich Anspruch auf den vollen Lohn?

«Ich muss demnächst für drei Wochen ins Militär. In meinem Arbeitsvertrag ist der Anspruch auf Lohnfortzahlung für Angestellte im Militärdienst nicht explizit geregelt. Habe ich für die Zeit meiner Abwesenheit vom Arbeitsplatz 100 Prozent Lohn zugut?»

Nein. Zwar können Einzel- oder Gesamt­arbeitsverträge vorsehen, dass während des Militärdienstes der volle Lohn weiter­bezahlt wird. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall. Sie haben daher grundsätzlich nur die Entschädigung der Erwerbsersatzordnung zugut. Ist die Erwerbsersatzentschä­digung tiefer als 80 Prozent Ihres vordienstlichen ­Einkommens, muss Ihr Arbeitgeber die ­Differenz zwischen der Zahlung aus der Erwerbs­ersatzordnung und 80 Prozent Ihres Lohns übernehmen.

26.09.2023

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