Militärdienst: Habe ich während der RS den vollen Lohn zugut?
Nein. Zwar können Einzel- oder Gesamtarbeitsverträge regeln, dass während des Militärdienstes der volle Lohn weiterbezahlt wird. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall. Für Rekruten gilt: Sie erhalten zusätzlich zum Sold 69 Franken Erwerbsersatz pro Tag.
Stehen sie in einem Arbeitsverhältnis und liegt der Erwerbsersatz unter 80 Prozent ihres Lohnes, muss der Arbeitgeber eine Zeitlang die Differenz bis 80 Prozent übernehmen – je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und Arbeitsort. Für Sie ist die Basler Skala massgeblich: Im vierten Dienstjahr haben Sie drei Monate lang Anspruch auf 80 Prozent Ihres vordienstlichen Lohns.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:


Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.