Müssen alle Kinder zustimmen?

«Meine Frau und ich wollen mit unseren er­wachsenen Kindern einen Erbverzichtsvertrag machen. Darin möchten wir festlegen, dass zunächst der überlebende Ehepartner das ganze Erbe ­erhalten soll. Unsere Kinder sollen also erst dann erben, wenn wir beide gestorben sind. Zwei Kinder sind dazu bereit, das jüngste ­weigert sich aber. Müssen alle Kinder einverstanden sein, damit der Vertrag gültig ist?»

Nein. Sie können den Vertrag auch nur mit zwei Kindern abschlies­sen. Er gilt dann nur für diese zwei ­Kinder. Da der Verzicht aufs Erbe freiwillig ist, können Sie das jüngste Kind nicht dazu zwingen. Der Vertrag muss beim Notar beur­kundet werden, damit er gültig ist. 

26.11.2019

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