Müssen die Mitbesitzer zustimmen zu einer Parkverbotstafel?

«Ich besitze eine Wohnung im Stockwerkeigentum. Die Besucherparkplätze werden immer wieder von Unberechtigten benutzt. Ich möchte daher beim Gericht beantragen, dass bei den Parkplätzen ein Parkverbot angebracht wird. Benötige ich dafür die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft?»

Nein. Sie können als Mit­eigentümer der Besucherparkplätze auch allein und allenfalls gegen den Willen der anderen Stockwerk­eigentümer ein gerichtliches Parkverbot beantragen. Samt Ihrem Antrag ans Gericht müssen Sie ­einen Grundbuchauszug einreichen und die Störungen glaubhaft machen. Ein Formular «Gesuch um Erlass eines gerichtlichen Verbots» finden Sie unter Bj.­admin.ch . Die Verbots­tafel muss anschlies­send gut sichtbar bei den Besucherparkplätzen angebracht werden. ­Gegen unberechtigt Parkierende kann dann jeder Miteigentümer einen Strafantrag stellen.

05.10.2021

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