Müssen wir die Bestattungs­kosten trotzdem zahlen?

«Unsere Mutter ist verstorben. Ihr ­Nachlass ­besteht mehrheitlich aus Schulden. Aus ­diesem Grund haben meine Geschwister und ich die Erbschaft aus­geschlagen. Nun ­erhielten wir eine Rechnung des Bestattungs­instituts. Müssen wir diese Rechnung zahlen, obwohl wir die ­Erbschaft aus­geschlagen ­haben?»

Ja. Grundsätzlich werden die Bestattungskosten aus dem Nachlass des Ver­storbenen bezahlt. Ist kein Vermögen vorhanden oder haben die Erben ­aus­geschlagen, werden die Angehörigen für die ­Kosten der Beerdigung zur Kasse gebeten.

Laut Bundesgericht gehören die Bestattungs­kosten zu den familiären Pflichten. In ­vielen Gemeinden werden diese Kosten allerdings ganz oder teilweise aus der ­Staatskasse bezahlt.

14.04.2017

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