Müssen wir die Erbschaft ausschlagen?

«Unser Sohn ist gestorben und hinterliess kein Testament. Er hatte mit seiner ­Ex-Frau drei ­Kinder. Sie schlugen die Erbschaft aus, weil er überschuldet war. Erben nun wir Eltern?»

Nein. Die Kinder Ihres Sohns waren gesetzliche Erben. Sie alle schlugen die Erbschaft aus. Geschieht dies, wird die Erbschaft konkursamtlich liquidiert. Sie und Ihr Mann treten nicht an die Stelle Ihrer ­Enkel. Sie müssen das Erbe daher auch nicht ausschlagen. Bleibt in der Liquidation durch das Konkursamt nach Deckung aller Schulden noch etwas übrig, ­würden Ihre Enkel diesen Überschuss erhalten.

24.03.2020

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