Müssen wir die Tür-Reparatur nach einem Einbruch zahlen?

Ein Einbrecher hat die Tür unserer Mietwohnung beschädigt. Kann der Vermieter verlangen, dass unsere Versicherung die Reparaturkosten übernimmt?

Nein. Die Tür ist Eigentum des Vermieters – und Sie als Mieter sind für den Schaden nicht verantwortlich. Deshalb müssen Sie dafür nicht geradestehen – und Ihre Privathaftpflicht-Versicherung wird jegliche Zahlung verweigern. Mieterinnen und Mieter sind grundsätzlich nur dann für Schäden an der Wohnung haftbar, wenn sie diese selbst verschuldet haben. Der Vermieter muss also die Reparaturkosten selber tragen, falls er den Täter nicht belangen kann.

10.02.2016

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: