Müssen wir Erben den Beistand bezahlen?

«Kürzlich starb mein Vater. In den letzten Jahren vor dem Tod hatte er einen Beistand. Die Gemeinde übernahm dessen Entschädigung, weil mein Vater nicht genug Geld hatte. Jetzt fordert sie das Geld von uns Erben zurück. Darf sie das?»

Ja. Denn grundsätzlich muss der Verbeiständete seinen Beistand zahlen. Fehlt das Geld, zahlt die Gemeinde. In Ihrem Fall ist aber offenbar Geld vorhanden, sonst hätten Sie nichts geerbt. Die ­Forderung auf Rückzahlung ­richtet sich gegen den Nachlass. Die ­Erben sind verpflichtet, alle ­offenen Rechnungen des Nach­lasses zu bezahlen. Unter diese Pflicht fällt auch die Forderung der Ge­meinde. 

 

27.03.2018

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