Muss das Arbeitszeugnis unterschrieben sein?

«Ich habe gekündigt. Vom Arbeitgeber ver­langte ich ein Schlusszeugnis und erhielt es auch. Es ist allerdings nicht unterschrieben. Kann ich ein unterzeichnetes Arbeitszeugnis ­verlangen?»

Ja. Das Zeugnis ist schriftlich zu verfassen und muss von einer hierarchisch übergeordneten Person handschriftlich unterzeichnet werden.

Die unterzeichnende Person muss für den Leser identifizierbar sein. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, muss er selber unterschreiben. Handelt es sich beim Arbeitgeber um eine juristische Person wie etwa eine AG oder GmbH, so muss eine vertretungs­berechtigte Person das Zeugnis unterzeichnen. Bei einer Kollektivunterschrift zu zweien müssen demnach beide Personen unter­schreiben.

31.10.2017

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