Muss das Geschäft den defekten Wasserkocher zurücknehmen?

«Mein Wasserkocher ist defekt. Ich wollte ihn in ­einem Haushaltsgeschäft zur Entsorgung ab­geben. Es verweigerte die Rücknahme. Das Gerät sei anderswo gekauft worden. Wäre der Laden verpflichtet, den Kocher zu entsorgen?»

Ja. Händler und Hersteller müssen alle elektrisch betriebenen Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Voraussetzung: Es muss sich um Geräte in der Art handeln, die der Verkäufer beziehungsweise der Hersteller in seinem Sortiment führt. Die Marke des jeweiligen Geräts spielt keine Rolle – ebenso, wo es gekauft wurde.

08.02.2022

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