Muss der Vater die Bahnkosten tragen?

«Ich bin geschieden. Die Kinder verbringen jedes zweite Wochenende bei ihrem Vater. Nun zieht er um, und die Kinder werden fortan eine längere Zugfahrt auf sich nehmen müssen. Muss mein Ex-Mann die Zugbillette zahlen?»

Ja. Die Kosten, die durch die Ausübung des Besuchsrechts entstehen, muss grundsätzlich der Besuchsberechtigte tragen. Zu ­diesen Kosten gehören auch die Auslagen für die Hin- und Rückfahrt der Kinder. Eine andere Kostenverteilung wäre nur möglich, wenn Ihr Ex-Mann in ­finanziell deutlich knap­peren Verhältnissen leben würde als Sie.

28.11.2017

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