Nachbar zahlt weniger Miete: Muss der Vermieter meinen Mietzins senken?

«Neulich erfuhr ich von meinem Nachbarn, dass er weniger Mietzins zahlen muss als ich. Unsere Wohnungen sind aber gleich. Kann ich deshalb eine Mietzinssenkung ­verlangen?»

Nein. Mieter haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung. Grundsätzlich gilt nur: Die Höhe des Mietzinses darf nicht missbräuchlich sein. Der Vermieter darf keine zu hohe Rendite erzielen. Ein zu hoher Mietzins könnte ­innert 30 Tagen nach der Übernahme der Wohnung bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich angefochten werden.

Wer diese Frist verpasst, kann nur noch bei veränderten Verhältnissen eine Reduktion verlangen – zum Beispiel, wenn der Referenzzinssatz sinkt. Und bei ­einer allfälligen Mietzinserhöhung kann der Mieter dem Vermieter den zu hohen Mietzins entgegenhalten.

01.09.2020

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