Nachbar zahlt weniger Miete: Muss der Vermieter meinen Mietzins senken?
Nein. Mieter haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung. Grundsätzlich gilt nur: Die Höhe des Mietzinses darf nicht missbräuchlich sein. Der Vermieter darf keine zu hohe Rendite erzielen. Ein zu hoher Mietzins könnte innert 30 Tagen nach der Übernahme der Wohnung bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich angefochten werden.
Wer diese Frist verpasst, kann nur noch bei veränderten Verhältnissen eine Reduktion verlangen – zum Beispiel, wenn der Referenzzinssatz sinkt. Und bei einer allfälligen Mietzinserhöhung kann der Mieter dem Vermieter den zu hohen Mietzins entgegenhalten.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.