Muss der Vermieter Schadenersatz zahlen?

«Ich bin kürzlich umgezogen. Zusammen mit der Wohnung miete ich einen Hobby­raum. Wegen einer kaputten Leitung kam es zu einem Wasserschaden. Dabei wurden meine im Hobbyraum gelagerten Sachen beschädigt. Vom Hauswart erfuhr ich, dass dies schon der vierte Wasserschaden sei. Muss der Vermieter für meinen Schaden aufkommen?»

Ja. Gemäss Gesetz gilt: Erleidet ein Mieter wegens eines Mangels am Mietobjekt einen Schaden, dann hat er Schadenersatz ­zugut. Dem Vermieter steht zwar offen, den ­Beweis zu erbringen, dass er den ­Mangel nicht verschuldet hat. Nach bereits vier Wasserschäden dürfte es ihrem Vermieter aber schwer fallen zu ­beweisen, dass er ­seinen Unterhalts­pflichten in genügendem Masse nach­gekommen ist.

29.08.2023

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