Müssen regelmässige Überstunden von Kadermitarbeitern entschädigt werden?
Ja, unter Umständen. Wird die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden pro Woche (je nach Branche) überschritten, ist im Gesetz nicht mehr von Überstunden die Rede, sondern von Überzeit. Überzeitarbeit muss mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent entschädigt werden. Aber: Die Arbeitszeitbestimmungen des Arbeitsgesetzes gelten nicht für höhere leitende Angestellte. Als solcher gilt, wer weitreichende Entscheidungsbefugnisse und einen massgeblichen und nachhaltigen Einfluss auf die Struktur, den Geschäftsgang und die Entwicklung eines Betriebs hat. Das ist allerdings längst nicht bei jedem Vorgesetzten oder Mitglied eines Kaders der Fall.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.