Muss ein Notar den Ehe- und Erbvertrag wieder aufheben?

«Mein Mann und ich haben vor Jahren einen Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen. Jetzt möchten wir den Vertrag wieder aufheben. Müssen wir dazu wieder zum Notar gehen?»

Ja. Wenn Sie sowohl den Ehe- als auch den Erbvertrag aufheben wollen, muss die Vertragsaufhebung von einem Notar beurkundet werden. Möchten Sie hingegen nur den Erbvertrag aufheben, reicht eine schriftliche, von Ihnen und Ihrem Mann unterzeich­nete Vereinbarung.

08.03.2022

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