Muss ich 10 Prozent Verzugszins zahlen?

«Ich zahlte eine Rechnung nicht rechtzeitig. Kürzlich erhielt ich eine Zahlungsaufforderung ­eines Inkassobüros. Im Vertrag mit dem Gläu­biger war ein Verzugszins von zehn Prozent vereinbart. Auch das Inkassobüro verlangt nun zehn Prozent Verzugszins. Muss ich das zahlen?»

Ja. Der Verzugszins beträgt laut Gesetz zwar lediglich fünf Prozent pro Jahr. In ­einem Vertrag dürfen aber höhere Zinsen vereinbart werden. Die vertraglich ­verabredeten Verzugszinsen sind auch dann noch geschuldet, wenn der Gläu­biger das Inkasso der Forderung an ein Inkassobüro delegiert oder die Forderung abtritt.

Nicht geschuldet ist hingegen ein sogenannter zusätzlicher Verzugsschaden, den Inkassobüros oft verlangen. 

05.05.2020

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