Muss ich als Eigentümer trotz Nutzniesserin für die neuen Fenster aufkommen?

«Ich habe von meinem Vater ein Haus geerbt. Seine Lebenspartnerin erhielt die lebenslange Nutzniessung. Jetzt sollten die Fenster ersetzt werden. Muss ich die Kosten übernehmen?»

Ja.  Nutzniesser einer Liegenschaft müssen nur für die gewöhnlichen Unterhalts- und Reparaturarbeiten aufkommen. Grössere Reparaturen und Erneuerungen gehen zulasten des Eigentümers. In diese Kategorie fällt der Ersatz für Fenster. Deshalb müssen Sie als Eigentümer dafür aufkommen.

22.02.2022

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