Muss ich als Mieter bei einem Eigentümerwechsel ausziehen?
Nein. Kauf bricht Miete nicht. Laufende Mietverträge gehen bei einem Eigentümerwechsel automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das heisst: An den Kündigungsfristen und -terminen ändert sich grundsätzlich nichts.
Der Käufer des Hauses kann aber dringenden Eigenbedarf geltend machen, wenn er Ihre Wohnung für sich selber oder für nahe Angehörige benötigt. Dann kann er Ihnen mit einer Frist von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen – unabhängig von den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -terminen. Der neue Eigentümer muss einen Eigenbedarf aber sofort nach dem Kauf geltend machen.
Falls Ihnen aus der ausserterminlichen Kündigung des Käufers ein Schaden entstehen würde, würde Ihr heutiger Vermieter schadenersatzpflichtig. Er müsste beispielsweise die Mietzinsdifferenz bis zum nächsten vertraglichen Kündigungstermin übernehmen.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.