Muss ich als Teilzeitler Feiertage kompensieren?

«Ich arbeite Teilzeit, jeweils von Montag bis Mittwoch. Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, an meinen freien Tagen nachhole. Bin ich dazu verpflichtet?»

Nein. Fällt ein gesetzlich anerkannter und den Sonntagen gleichgestellter Feiertag auf einen Arbeitstag, müssen Angestellte die ausgefallene Arbeitszeit nicht nachholen. Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei. Das heisst aber nicht, dass immer ein Anspruch auf Lohn besteht. Wer im Stunden- oder Taglohn arbeitet, hat – ausser am 1. August – nur einen Lohnanspruch, wenn das im Arbeitsvertrag vorgesehen oder im Betrieb üblich ist. Angestellte im Monatslohn jedoch haben Anspruch auf bezahlte Feiertage.

13.06.2023

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