Ich bin schwanger: Muss ich an meinen freien Tagen arbeiten?

«Ich bin zu 80 Prozent als Tierärztin tätig, am Freitag und am Wochenende habe ich frei. Nun bin ich im sechsten Monat schwanger. Mein Chef weiss, dass Schwangere ab dem sechsten Monat nicht mehr als vier Stunden pro Tag im Stehen arbeiten dürfen. Da meine Arbeitstage nun kürzer sind, will er aber, dass ich auch am Freitag und am Samstag arbeite. Bin ich dazu verpflichtet?»

Nein. Teilzeitangestellte müssen nur an ihren im Vertrag vereinbarten Arbeitstagen im Einsatz sein. Kann der Betrieb Sie über die vier Stunden hinaus nicht anders als stehend beschäftigen, können Sie den Arbeitsplatz verlassen. Sie müssen die so verpasste Arbeitszeit weder an freien Tagen noch zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Der Arbeitgeber muss Ihnen für das Unterpensum aber nur 80 Prozent des Lohns zahlen.

17.05.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: