Muss ich auf die Anschuldigung reagieren?

«Kürzlich starb meine Mutter. In ihrem Testament setzte sie meinen Bruder auf den Pflichtteil. Er beschuldigt mich zu Unrecht, das Testament gefälscht zu haben. Muss ich nun beweisen, dass das Testament von unserer Mutter geschrieben wurde und gültig ist?»

Nein. Es wäre Sache Ihres Bruders, das ­Testament beim Gericht anzufechten. Dann müsste er beweisen, dass sein Vorwurf ­zutrifft. Er muss aber aufpassen: Wenn er Sie beschuldigt, ein Testament gefälscht zu haben, wirft er Ihnen eine strafbare Handlung vor. Trifft der Vorwurf nicht zu, kann er sich wegen falscher Anschuldigung strafbar machen.

18.02.2020

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