Muss ich auf Lohn verzichten?

«Ich bin in der obligatorischen Feuerwehr. Kürzlich musste ich während der Arbeitszeit zu einem Einsatz ausrücken. Mein Chef will mir die Absenz nicht bezahlen. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Als Mitglied der obligatorischen Feuerwehr waren Sie zum Einsatz ­verpflichtet. Angestellte haben laut Gesetz Anspruch auf Lohn, wenn sie während der Arbeitszeit eine gesetzliche Pflicht erfüllen. Die verpasste Arbeitszeit müssen sie auch nicht nachholen. Einzige Vor­aussetzung: Der Arbeitsvertrag muss mehr als drei Monate gedauert haben oder auf mehr als drei Monate befristet sein.

10.03.2020

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