Muss ich bei Befangenheit die Kesb einschalten?

«Meine Mutter hat einen Vorsorgeauftrag verfasst und mich als ihren Vertreter einge­setzt. Die Kindes- und Erwachsenenschutz­behörde (Kesb) hat den Auftrag bestätigt. Nun ist mein Vater gestorben. Er hat ein Testament verfasst und uns Kindern seinen Nachlass vermacht. Meine Mutter wurde übergangen. Muss ich die Kesb informieren?»

Ja. Es besteht eine Interessenkollision: Als Sohn sind Sie an einem möglichst grossen Erbe interessiert, als Vertreter Ihrer Mutter müssten Sie ihre Interessen schützen. In dieser Situation müssen Sie laut Gesetz die Kesb benachrichtigen. Die Behörde muss dann alle erforderlichen Massnahmen treffen, um die Interessen Ihrer Mutter bei der Erbteilung zu schützen.

08.11.2022

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